Anwaltskosten Arbeitsrecht und Sozialrecht
Kanzlei Köpf: Arbeitsrecht und Sozialrecht in Dachau

Kanzlei Köpf
Arbeitsrecht und Sozialrecht

Konrad-Adenauer-Straße 5
85221 Dachau

Tel. 08131 - 75 73 90
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Kanzlei Köpf: Arbeitsrecht und Sozialrecht in Dachau
Kanzlei Köpf
Arbeitsrecht und Sozialrecht

Anwaltskosten

Kosten der anwaltlichen Tätigkeit

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit haben für Mandanten eine erhebliche Bedeutung. Wir rechnen die Tätigkeit in gerichtlichen Verfahren und für die außer­gerichtliche Vertretung grundsätzlich nach dem Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz (RVG) ab. Auf Wunsch ist im außer­gerichtlichen Bereich eine Abrechnung nach Zeitaufwand auf Basis einer Vergütungs­vereinbarung möglich. Die Abrechnung der reinen Beratungs­tätigkeit erfolgt stets auf Basis einer Vergütungs­vereinbarung nach Zeitaufwand.

Fragen Sie uns bereits bei Mandatserteilung, welche Kosten anfallen. Eine belastbare Zahlenangabe kann hier zwar regelmäßig deshalb nicht erfolgen, weil noch gar nicht absehbar ist, wie sich die Sache entwickelt. Findet sich eine schnelle außergerichtliche Lösung? Oder müssen die Ansprüche nach einem über Instanzen dauernden Verfahren im Wege der Zwangsvollstreckung realisiert werden? Bleibt es bei den anfänglich streitigen Themen oder kommen weitere hinzu? Trotzdem kann eine ungefähre Angabe dazu erfolgen, wie hoch die Kosten beispielsweise eines Verfahrens in I. Instanz ausgehend vom gegenwärtigen Streitgegenstand mindestens und höchstens sein werden.

Anwaltskosten im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht richtet sich die Gebührenberechnung auf Basis des RVG nach dem sogenannten Gegenstandswert. Es besteht die Besonderheit, dass im außergerichtlichen Bereich und im Verfahren I. Instanz jede Partei ihre Rechtsanwaltskosten selbst trägt – unabhängig vom Ausgang der Angelegenheit.

Anwaltskosten im Sozialrecht

Im Sozialrecht richtet sich die Gebührenberechnung nach dem RVG in der Regel nach dem sog. Betragsrahmen. Hier gilt die Besonderheit, dass regelmäßig keine Gerichtskosten anfallen und selbst bei negativem Verfahrensausgang der Gegenseite keine Kosten zu erstatten sind.

Wir übernehmen bei Vorliegen der entsprechenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auch Beratungshilfe- und Prozesskostenhilfeangelegenheiten.