Anwaltskosten
Kosten der anwaltlichen Tätigkeit
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit haben für Mandanten eine erhebliche Bedeutung. Wir rechnen die Tätigkeit in gerichtlichen Verfahren und für die außergerichtliche Vertretung grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Auf Wunsch ist im außergerichtlichen Bereich eine Abrechnung nach Zeitaufwand auf Basis einer Vergütungsvereinbarung möglich. Die Abrechnung der reinen Beratungstätigkeit erfolgt stets auf Basis einer Vergütungsvereinbarung nach Zeitaufwand.
Fragen Sie uns bereits bei Mandatserteilung, welche Kosten anfallen. Eine belastbare Zahlenangabe kann hier zwar regelmäßig deshalb nicht erfolgen, weil noch gar nicht absehbar ist, wie sich die Sache entwickelt. Findet sich eine schnelle außergerichtliche Lösung? Oder müssen die Ansprüche nach einem über Instanzen dauernden Verfahren im Wege der Zwangsvollstreckung realisiert werden? Bleibt es bei den anfänglich streitigen Themen oder kommen weitere hinzu? Trotzdem kann eine ungefähre Angabe dazu erfolgen, wie hoch die Kosten beispielsweise eines Verfahrens in I. Instanz ausgehend vom gegenwärtigen Streitgegenstand mindestens und höchstens sein werden.
Anwaltskosten im Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht richtet sich die Gebührenberechnung auf Basis des RVG nach dem sogenannten Gegenstandswert. Es besteht die Besonderheit, dass im außergerichtlichen Bereich und im Verfahren I. Instanz jede Partei ihre Rechtsanwaltskosten selbst trägt – unabhängig vom Ausgang der Angelegenheit.
Anwaltskosten im Sozialrecht
Im Sozialrecht richtet sich die Gebührenberechnung nach dem RVG in der Regel nach dem sog. Betragsrahmen. Hier gilt die Besonderheit, dass regelmäßig keine Gerichtskosten anfallen und selbst bei negativem Verfahrensausgang der Gegenseite keine Kosten zu erstatten sind.
Wir übernehmen bei Vorliegen der entsprechenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auch Beratungshilfe- und Prozesskostenhilfeangelegenheiten.