Rechtsanwalt Jürgen Köpf
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Herr Köpf ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Er spezialisierte sich dabei von Beginn seiner Tätigkeit an auf das Arbeitsrecht und das Sozialrecht. Im Jahr 2004 erwarb er die berufliche Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht und im Jahr 2006 Fachanwalt für Sozialrecht. Er hält regelmäßig Vorträge im Arbeits- und Sozialrecht.
Herr Köpf ist in der Ausbildung der Juristen in Bayern als Mitglied des Prüfungsausschusses für das Zweite Juristische Staatsexamen, Prüfer im Zweiten Juristischen Staatsexamen und Gastdozent in der Referendarausbildung tätig. Er ist Mitautor und Herausgeber des Fachbuchs von Poller/Härtl/Köpf „Gesamtes Kostenhilferecht – Handkommentar“ sowie Mitautor des Fachbuchs von Schneider/Volpert/Fölsch „Gesamtes Kostenrecht – Kommentar“ (beides Nomos-Verlag).
Beruflicher Lebenslauf
1991 bis 1996: Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Abschluss Erstes Juristisches Staatsexamen
1996 – 1998: Referendariat am Oberlandesgericht München, Abschluss Zweites Juristisches Staatsexamen
1998: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
1998 bis 2020: Partner der Kanzlei Bürgel Köpf Dr. Härtl, Dachau (vormals Cipa Bürgel Köpf bzw. Wiegel Cipa Bürgel Köpf)
2004: Erwerb der beruflichen Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht
2006: Erwerb der beruflichen Bezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht
Seit 2008: Gastdozent für die Ausbildung der Rechtsreferendare im OLG-Bezirk München
Seit 2012: Prüfer für die Zweite Juristische Staatsprüfung in Bayern
Seit 2020: Mitglied des Prüfungsausschusses für die Zweite Juristische Staatsprüfung in Bayern
Seit 01.01.2021: Jürgen Köpf Kanzlei für Arbeitsrecht und Sozialrecht